Markenschutz

Viele Hundefreunde fragen sich, warum eine Hunderasse unter Markenschutz gestellt wird. Einige haben dafür kein Verständnis und wittern dahinter einen finanziellen Profitgedanken. Andere halten dies für einen schlauen Schachzug, um "Billigware" von unseriösen Hundevermehrern zu verhindern. Viele Züchter anderer Hunderassen wären froh, wenn sie für ihre Zucht einen Schutz hätten, der es verhindert, dass billigst "produzierte" Welpen gleicher Rasse ihnen in ungleicher Konkurrenz stehen. Bei Welpen sieht man schließlich erst mal nur den unterschiedlichen Preis, nicht den unterschiedlichen Gesundheitszustand. Ein entsprechender Schutz wäre nicht nur ein Schutz für die Züchter und Zuchttiere, sondern auch ein Schutz für die Welpenkäufer. 

Der Markenschutz beim Elo® ist entsprechend ausgelegt, dass ausschließlich diese Hunderasse von Züchtern eines einzigen Zuchtverbandes gezüchtet werden darf. Dieser Verband der EZFG-Züchter ist für die Zucht- und Forschungsarbeit der Elo® zuständig und verantwortlich. Die angeschlossenen Elo®-Züchter müssen sich an die vorgegebenen Kriterien der Zucht- und Körordnung halten. Diese Tatsache beinhaltet daher, dass der Elo® immer von Züchtern der EZFG e.V. kommt und entsprechend gelten für Züchter, Zuchttiere und Würfe die gleichen streng abgesteckten Richtlinien. Schwarzzüchter, welche die Vorgaben ignorieren und außerhalb des Zuchtverbandes EZFG e.V. Elo®-Welpen züchten wollen, gibt es daher nicht bzw. ist es untersagt den Elo® als solchen zu vermarkten. Hinter dem Zuchtgedanken des Elo® steht der Aspekt des gesunden Familienhundes der heutigen Gesellschaft, verantwortungsvoll gelebt im Familienverbund der Elo®-Zuchtstätten.


So kann der Zuchtverband EZFG e.V. gewährleisten, dass Elo® allgemein nach den hoch gesteckten Kriterien, gebunden an dessen Zucht- und Körordnung, gezüchtet werden.



Was bedeutet der Markenschutz beim Elo® für die Züchter?

Die Erlaubnis zur Elo®-Zucht wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Der Elo®-Züchter muss die Züchtergrundausbildung des Zuchtverbandes erfolgreich absolviert haben, zudem muss er eine vorgegebene Anzahl von Fortbildungsseminaren nachweisen können. Zur Zertifizierung seiner Elo®-Zuchtstätte muss der angehende Züchter die räumlichen Voraussetzungen haben. Zur Überprüfung, dass dieser in seinem Haus einen Wurf mit Familienanschluss auf die Welt bringen, die Welpen unter Alltagsbedingungen im Wohnbereich und Garten prägen und der Zuchthündin den Freiraum und Betreuung bieten kann, erfolgt eine Zuchtstättenabnahme von einem Zuchtrichter oder Zuchtwart der EZFG e.V.. Für einen Familienhund ist in der Prägephase unabdingbar, dass die Welpen im Wohnhaus aufwachsen mit Integration zu ihren Menschen. Eine Zwingerhaltung verbietet sich deshalb selbstredend und ist daher in der Zucht- und Körordnung der EZFG e.V. untersagt.

Was bedeutet der Markenschutz beim Elo® für den Welpenkäufer?

Dem Welpenkäufer ist aufgrund der Züchter- und Zuchtstättenvoraussetzungen gewiss, dass ihr Elo®-Welpe den Alltag in der Familie gelebt hat, Besuch, Geräusche von Haushaltsgeräten, Welpenspielzeug, usw. schon kennt und daher vorgeprägt wurde.

Die Welpeninteressenten können sich vor Ort bei einem Besuch der Elo®-Züchter überzeugen, dass der liebevolle Umgang mit den Welpen, sowie den in der Familie befindlichen erwachsenen Hunden herzlich und verantwortungsvoll ist. Ebenso, dass Hunde und Welpen beste Nahrung erhalten, sie eine abwechslungsreiche Umgebung haben und eine beispielhafte tierärztliche Vorsorge gewährleistet ist. Anhand seiner Unterlagen bietet der Züchter dem Welpenkäufer die Transparenz, welche in der Ahnentafel den Stammbaum, in den Zuchtdokumenten der Elterntiere, den Gesundheitszeugnissen und in den tierärztlichen Unterlagen der Welpen die Vorsorgemaßnahmen dokumentiert sind. Zudem werden die Welpen vor Abgabe mehrfach entwurmt, geimpft, gechipt und von einem qualifizierten Zuchtrichter/Zuchtwart oder Tierarzt auf Herz und Nieren geprüft.


Was bedeutet der Markenschutz beim Elo® für die Elo®-Population?

Da der Elo® ausschließlich im Zuchtverband der Elo® Zucht- und Forschungsgemeinschaft e.V. gezüchtet wird, ist jeder Elo® in dessen Zuchtbuch erfasst und registriert. Die Gesundheitszeugnisse von jedem Elo®, der in die Zucht gekommen ist oder welchem die Zuchtzulassung verweigert wurde, sind durch die Zuchtleitung der EZFG e.V. archiviert. Zudem befinden sich die Ergebnisse der Welpenabnahmen und Benachrichtigungen über Krankheitsmeldungen dort. Nur so ist eine Zucht- und Forschungsarbeit für die selektive Hundezucht, welche auf intaktes Sozialverhalten und Erbgesundheit ausgerichtet ist, ernstzunehmend möglich.
 
Zu den Gesundheitszeugnissen für angehende Zuchttiere zählen die Röntgenauswertungen der Hüfte (Zuchtvoraussetzung HD-A o. HD-B), Kontrolle der Patella, Augenuntersuchung inkl. Gonioskopie, etc. und Meldungen über Krankheiten wie Glaukom, Schilddrüsenfehlfunktion, Epilepsie usw. Desweiteren wird auch auf ein intaktes Sozialverhalten geachtet, sodass alle problematischen Elo® wie beispielsweise überängstliche und/oder aggressive Hunde von der Zucht ausgeschlossen werden. Durch die Berücksichtigung der entsprechenden Faktoren ist ein wildes Verpaaren ausgeschlossen.

Die Elo®-Züchter haben es sich aus Gründen der Moral, des Pflichtbewusstseins und des Selbstverständnisses zur Aufgabe gemacht, die Verantwortung für die Elo® zu übernehmen, welche von ihren Besitzern, sei es durch Tod oder andere widrige Umstände, nicht mehr gehalten werden können. Das bedeutet natürlich, dass, wenn ein Elo® sich in einem Tierheim befindet, dieser bei Kenntnis auf schnellstem Wege aus diesem ausgelöst und zum jeweiligen Züchter oder einem Züchterkollegen gebracht wird. Das heißt, kein Elo® soll je ein Tierheimdasein fristen.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Markenschutz beim Elo® signifikante Vorteile hat:

  1. Kontrolle für die selektive Zucht der Hunderasse, zielgerichtet auf Gesundheit und Wesen.
  2. Artgerechte und dem Tierschutz entsprechende Aufzucht, welche den Anforderungen eines Familienhundes gerecht ist.
  3. Aus- und Fortbildung aller Züchter nach dem neuesten Kenntnisstand der Zucht- und Vererbungslehre.
  4. Schutz des Welpenkäufers vor schlecht oder nicht artgerecht gezüchtete Elo®-Welpen.
  5. Zur Vermeidung, dass Elo® im Tierheim verbleiben müssen.

Quelle: http://www.ezfg.de/index.php/de/ezfg/markenschutz